Seit dem 01.01.2002 ist ein neues Teledienstegesetz in Kraft, das Betreiber von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:  -- Ärztekammer Schleswig-Holstein

 

Die. Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der  KV- Schleswig-Holstein.

Zuständige Kassenärztliche Vereinigung: KV SH  (www.kvsh.de)

 

Die Berufsbezeichnung Facharzt wurde in Deutschland verliehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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